Praxis Grothe

- Hausärztliche Versorgung -

Reisemedizin

"Unvorbereitetes Wegeilen bringt unglückliche Wiederkehr!"

Johann Wolfgang von Goethe

Gesundheitliche Risiken

Reisen in ferne Länder verhelfen zu unvergesslichen Erinnerungen und Erlebnissen, erweitern den Horizont – sie sind aber leider oft auch mit erhöhten gesundheitlichen Risiken verbunden. Andersartige ökologische und klimatische Bedingungen, ein häufig niedriger hygienischer Standard und andere Krankheiten sowie Krankheitsüberträger in tropischen Ländern sollten durch eine gute Vorbereitung die Urlaubsfreude möglichst nicht beeinträchtigen.


Individuelle Beratung

Eine "Reisemedizinischen Gesundheitsberatung" ist eine individuell auf Ihre geplante Reise und Ihren persönlichen Reisestil zugeschnittene Beratung mit den neuesten medizinischen Informationen zum Reiseziel.

Für die reisemedizinische Beratung/Impfung erhalten sie eine Rechnung nach GOÄ.


Termin vereinbaren

Um diesem Vorzubeugen und einen erlebnisreichen, erholsamen, ungetrübten Urlaub in der Ferne verleben zu können, sollten Sie rechtzeitig zuvor einen Termin für eine reisemedizinische Beratung vereinbaren.

Eine Beratung kann eigentlich nie zu früh sein! Vier bis sechs Wochen vor der geplanten Abreise wäre ideal, aber auch "last minute" ist sie absolut sinnvoll.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in der Praxis unter:

Telefon: 02330 / 70147 oder
Rezept-Telefon: 02330 / 8091678

Zudem bitten wir Sie, uns vorab nachfolgenden Anamnesebogen vorab via E-Mail an info@hausarzt-grothe.de zu senden, damit wir uns in Ruhe individuell auf Ihre Reise vorbereiten können.

PDF Anmeldung reisemedizinische Beratung

Impfungen als Vorsorge

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Impfungen stehen als Vorsorge an erster Stelle, denn Impfungen stellen den besten Infektionsschutz dar. Sie verhindern Erkrankungen bevor sie entstehen.

Alle erforderlichen Impfungen können in unserer Praxis durchgeführt werden.

Als Gelbfieberimpfstelle 328 bin ich von der WHO und der Landesregierung NRW zur Durchführung von Gelbfieberimpfungen im internationalen Reiseverkehr zugelassen.

Abhängig von Reiseziel, Reisezeit und Art der Reise sind weitere Inhalte des Beratungsgesprächs

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  • medikamentöse Malaria-Prophylaxe
  • Mückenschutz (nicht nur wegen der lästigen Stiche, sondern der Gefahr von durch Insekten übertragbaren Krankheiten wie Malaria, Dengue, Chikagunya, Schlafkrankheit, ....),
  • besondere Infektionrisiken im Reiseland
  • Trinkwasserhygiene
  • Reiseapotheke
  • medizinische Infrastruktur im Reiseland

Regelmäßige reisemedizinische Fortbildungen im In- und Ausland (Auswärtiges Amt, Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin) sowie Teilnahme an tropen- und reisemedizinischen Excursionen auf fast alle Kontinente, besonders aber die eigene Reiseerfahrung und die der Langzeitaufenthalte meiner Kinder „in der Ferne“ haben bei mir den Blick für die wichtigen Dinge einer Reiseberatung geschärft.

Last Minute Reisen

Spontane Reisen

Auch wenn Sie Ihre Reise spontan und kurzfristig planen (sog. „Last-Minute-Reise“) stehen Ihnen noch eine Vielzahl an Schutzimpfungen zur Verfügung:
Die meisten Impfungen können noch bis zum Tag der Abreise durchgeführt werden. Dazu gehören zB Auffrischimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchusten und Polio (Kinderlähmung). Auch eine Impfung gegen Hepatitis A (ansteckende Gelbsucht - Leberentzündung) kurz vor der Abreise kann noch für die Dauer der Reise einen wirksamen Schutz aufbauen. Impfungen gegen Typhus und Hirnhautentzündung durch Meningokokken Typ ACWY (Meningokokken-Meningitis ) benötigen ca 10 Tage bis zum vollständigen Wirkschutz.


Beratung lohnt sich

Leider gibt es jedoch Impfungen, die einen zeitlichen Mindestabstand zur Abreise verlangen und daher bei "Last Minute" - Reisen problematisch sind. Dazu gehört insbesondere Gelbfieber, eine einmalige Impfung spätestens 10 Tage vor Einreise in ein Gelbfiebergebiet. Aber auch Impfungen gegen Tollwut, Hepatitis B oder Hepatitis A+B als Kombinationsimpfstoff brauchen zeitlichen Vorlauf. Hier sind mindestens drei Wochen vor Abreise drei Impfungen (Tag 0- Tag 7 – Tag 21) für einen ausreichenden Schutz notwendig. Bei der Japanischen Encephalitis werden zwei Impfungen im Abstand von 28 Tagen (Tag 0 – Tag 28) benötigt, bei der Impfung gegen Meningokokken Typ B zwei Impfungen im Abstand mindestens eines Monats.
Eine Beratung lohnt sich aber immer, wenn zB ein Nutzen der Impfung gegen ein mögliches Krankheitsrisiko im Reiseland gemeinsam abgewogen werden kann.

 

Gelbfieber

Gelbfieber ist eine schwere Virusinfektion, die durch tag- und nachtaktive Stechmücken übertragen wird. Es tritt im äquatorialen Afrika sowie in Mittel- und Südamerika auf. Die Erkrankung beginnt drei bis sechs Tage nach Infektion mit hohem Fieber und allgemeinen Krankheitserscheinungen. Oft heilt die Krankheit danach aus. Es kann jedoch nach einer Woche zu einer dramatischen Verschlechterung mit Gelbsucht und Blutungen kommen, gefolgt von Herz-, Kreislauf-, Leber- und Nieren-Versagen. Diese Komplikationen führen oft zum Tode. Eine medikamentöse Therapie ist nicht möglich. Das Gelbfieber unterliegt einer strengen internationalen Meldepflicht.




Medizinische Indikation

Reisen in die Länder Afrikas und Südamerikas, in denen die Gelbfieberinfektion vorkommt (siehe Karten)

In Asien gibt es kein Gelbfieber!


Reiserechtliche Indikation

Wann ist die Impfung im internationalen Reiseverkehr vorgeschrieben?

Die Wirksamkeit der Impfung ist zuverlässig und beginnt 10 Tage nach der Impfung. Der Impffschutz besteht nach WHO lebenslang. Trotzdem muss - um die Regeln im internationalen Reiseverkehr zu erfüllen – derzeit alle 10 Jahre eine erneute Gelbfieberimpfung erfolgen.

WHO-Gelbfieberimpfstelle 328


Monika Schumacher-Plagge

Das „Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ des Landes Nordrhein-Westfalen hat mich zur Durchführung von Gelbfieber-Impfungen im internationalen Reiseverkehr zugelassen.

 Für die Gelbfieber-Impfung ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02330 / 70147 zwingend erforderlich. 

Achtung!

 

Das offizielle Gelbfieber-Impfzertifikat ist erst ab 10 Tage nach der Impfung gültig!
Zu anderen Impfungen müssen unter Umständen bestimmte Mindestzeitabstände eingehalten werden!
Eine Impfbefreiung aus medizinischen Gründen ist möglich. „Exemption Certificate“, dazu ist ein Eintrag in Impfpass in englischer oder französischer Sprache notwendig mit Siegel einer Gelbfieberimpfstelle. Die Einreiseländer sind zur Anerkennung der Befreiung nicht verpflichtet!